711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 146 1261. Hierzu kann auf die Ausführungen in Randziffer 1237 verwiesen werden. 1262. Singapore bringt vor, es erfolge im Antrag keine eigentliche Erklärung, wie die Kontakte eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs auf dem relevanten Schweizer Markt bezwecken oder bewirken könnten. Zudem sei die Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 8 LVA des Nachweises für einen Einfluss auf den Handel zwischen den Vertragsparteien nicht nachgewiesen.