Zudem ist darauf hinzuweisen, dass American in Zusammenhang mit dem Projekt «developement swiss market» ein vereinteres und konsequenteres Vorgehen der [in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] in allen Belangen befürwortet hat (vgl. Rz 292). Davon, dass [zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] auch über andere Preiselemente gesprochen wurde als über Treibstoffzuschläge wusste American, zumal sie sich betreffend Frachtraten klar vom Informationsaustausch distanziert (vgl. Rz 660).