macht zudem geltend, dass sich American im Rahmen eines E-Mail-Verkehrs [unter den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] gegen eine Besprechung von Raten […] ausgesprochen habe. Zudem sei diese Position von American in einem persönlichen Gespräch mit […] bekräftigt worden. 620 1255. Auf diese Ausführungen von American ist zu entgegnen, dass nach europäischer Rechtsprechung ein Unternehmen auch dann für ein Gesamtkartell zur Verantwortung gezogen werden, wenn feststeht, dass es nur an einem oder einzelnen Bestandteilen dieses Kartells unmittelbar mitgewirkt hat (vgl. Rz 1199).