B.3.3.6.6 Stellungnahme AMR (American) 1254. American bringt vor, dass es für verschiedene Hauptaspekte des Kartells keine Beweise für ein unrechtmässiges Verhalten von American gebe beziehungsweise dass American diesbezüglich irgendwelche Kenntnisse gehabt hätte. Damit sei bestätigt, dass American am sanktionierten […] Kartell nicht teilgenommen habe und dass keine Grundlage für eine Verurteilung von American für die Teilnahme an der behaupteten einzigen und fortdauernden Zuwiderhandlung bestehe. American sei in drei von sechs Aspekten des Kartells nicht verwickelt gewesen.