711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 144 den Frachtraten und der Kommissionierung von Zuschlägen hält Alitalia fest, dass sie sich nicht an regelmässigem Informationsaustausch und Abmachungen beteiligt habe. 616 Ebenfalls ist gemäss Alitalia die Teilnahme an einer einzigen und fortdauernden Zuwiderhandlung aufgrund der [Verbindung mit den anderen Luftverkehrsunternehmen] nicht nachgewiesen.