711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 142 immer [...] anpassen würde (vgl. Rz 294). Damit ist eine Vereinbarung und abgestimmte Verhaltensweise nachgewiesen. Sodann ist festzuhalten, dass sich Polar auf weniger Beweismittel stützt als im Antrag aufgeführt. Überdies gibt es gemäss [...] neben der E-Mail-Kommuni- kation zwischen [...] und Polar auch einen Mobiltelefon-«readout», welcher auch telefonische Kontakte zwischen Polar und [...] zeigt. 606 Dass [...] diesbezüglich falsche Angaben machen sollte, ist nicht ersichtlich.