Immenga/Mestmäcker (Hrsg.), 2012, Art. 23 VO 1/2003 N 84 ff. 604 Vgl. act. [...]. 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 141 und fortdauernden Zuwiderhandlung, selbst wenn es sich um einen «Informationsaustausch ohne konkrete Abrede» gehandelt haben sollte. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass [...] mit der Formulierung «vielfach» nicht in Abrede stellt, dass daneben noch weitergehende Kontakte stattfanden. Sodann zeigt die Sachverhaltsfeststellung, dass Kontakte [in Bezug auf die vorliegend relevanten Strecken] stattgefunden haben. […] Schliesslich muss darauf