Zudem sei die versuchte Vereinbarung von Mindestraten auf ausgewählten Strecken im Ad- hoc-Geschäft im Rahmen [eines] «Air-Cargo Workshops» […] ohne Erfolg geblieben. […] Schliesslich habe das Sekretariat in seinem Antrag nicht beachtet, dass die EU-Kommission in ihrer Entscheidung vom 12. November 2010 den in den Beschwerdepunkten noch erhobenen Vorwurf unzulässigen Verhaltens betreffend Frachtraten fallen gelassen habe. Die EU-Kommission habe sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprünglich erhobenen Vorwürfe bei Raten eher bestimmte Strecken betroffen hätten[…].