101 Abs. 3 AEUV N 19. 601 Ein Flug, der von verschiedenen Partnerfluggesellschaften gemeinsam durchgeführt wird. Bei ei- nem Codeshare-Flug ist es durchaus normal, dass der Passagier auf dem ganzen Flug oder auf einem Teilstück von einer anderen Fluggesellschaft befördert wird, als der, unter deren Flugnummer er das Ticket gekauft hat (LITTEK (Fn 282), Luftfracht, 168). 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 140 1235. Für vorliegenden Fall können die Bedingungen gemäss Artikel 8 Absatz 3 LVA nicht als erfüllt erachtet werden. B.3.3.6 Stellungnahmen der Parteien zu Subsumtion EU-Luftverkehrsabkommen