711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 139 und im Europäischen Wirtschaftsraum zwischen Flughäfen mit Ausgangs- oder Bestimmungsort in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum und dazwischenliegenden Frachtverkehrsknotenpunkten von Luftverkehrsunternehmen in verschiedenen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. 1230. Somit ist jeweils die vorliegende einzige und fortdauernde Zuwiderhandlung der beiden Gruppen von Luftfrachtunternehmen geeignet, den Handel zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu beeinträchtigen.