Im vorliegenden Fall umfassten die Kartellabmachungen das Gebiet der [vorliegend relevanten Strecken]. Die Existenz von preisrelevanten Kontakten für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz hatten die Einschränkung des Wettbewerbs zwischen Luftverkehrsunternehmen in Bezug auf Strecken zwischen der Schweiz und Drittländern zum Ziel. Auf Basis europäischer Rechtsprechung sind abgestimmte Praktiken dieser Art an sich zur Beeinflussung des Handels zwischen der Schweiz und der Europäischen Union befähigt. 598 1228. Zudem waren die beschriebenen abgestimmten Praktiken dazu geeignet, einen Effekt auf den Güterhandel zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu haben, insoweit