Zudem weisen für beide Gruppen verschiedene zusätzliche Faktoren auf die Charakterisierung je als eine einzige und fortdauernde Zuwiderhandlung hin: spezifische Eigenheiten der Leistung, die Beteiligung der gleichen Unternehmen, spezifische Eigenheiten der Zuwiderhandlung (in Bezug auf die Preissetzung) und die Tatsache, dass die verschiedenen Elemente der Zuwiderhandlung parallel im gleichen Zeitraum stattfanden. 1217. Es wäre entsprechend der europäischen Rechtsprechung gekünstelt, solches durch ein einziges Ziel gekennzeichnetes kontinuierliches Verhalten zu zerlegen und darin mehrere