Der festgestellte Sachverhalt zeigt, dass ein Netzwerk aus Kontakten bestand. An diesem Netzwerk waren folgende Luftverkehrsunternehmen beteiligt: [...], Korean, South African, Alitalia, American, United, Scandinavian und Singapore. […] 1210. [...] 1211. All diese Kontakte betrafen den Tarif für Luftfrachtleistungen. Die in Randziffer 1209 genannten Luftverkehrsunternehmen wussten oder mussten zwangsläufig wissen, dass die Absprache, an der sie sich beteiligten, Teil eines Gesamtplans war und dass sich dieser Gesamtplan auf sämtliche Bestandteile des Kartells erstreckte. 1212. Für Polar lässt sich eine Beteiligung an diesem umfassenden Netzwerk nicht nachweisen.