711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 136 1208. Die Zuwiderhandlung weist eine einheitliche Natur auf: die Preiskoordination. Wie zuvor ausgeführt, stellen Frachtraten, Zuschläge und die Kommissionierung von Zuschlägen Elemente dar, welche alle dem Begriff Tarif zuzuordnen sind (vgl. vorne Rz 940 f.). Sowohl die Kontakte betreffend Zuschläge und Frachtraten als auch die Kontakte betreffend Weigerung zur Kommissionierung betrafen direkt den Betrag, den die Kunden zahlten. 1209. Der festgestellte Sachverhalt zeigt, dass ein Netzwerk aus Kontakten bestand.