den Betrag von diesen Zuschlägen sowie den Zeitpunkt von diesen Zuschlägen; - Informationsaustausch und Abmachungen bezüglich der Höhe von Frachtraten; - Kommissionierung von Zuschlägen gegenüber Speditionen. 1207. An den Absprachen waren die gleichen Unternehmen beteiligt. Überdies betrafen die Absprachen mehrere Elemente der Zuwiderhandlung. Die Unternehmen waren bei der Kommunikation und der Abstimmung bezüglich Treibstoffzuschlägen und der Kommissionierung von Zuschlägen involviert. Von diesen Luftverkehrsunternehmen waren einige auch bei der Absprache betreffend Kriegsrisikozuschläge, Zollabfertigungszuschläge für die USA und Frachtraten beteiligt.