Alle diese Elemente beseitigten Unsicherheit betreffend die Festsetzung von Preisen. In gleicher Weise verhinderte die koordinierte Weigerung der Bezahlung von Kommissionen auf Zuschlägen Preisunsicherheit aufgrund von Wettbewerb bei der Kommissionierung. 1205. In einigen Fällen fanden Kontakte auf lokaler Ebene statt. Dementsprechend sind möglicherweise lokale Unterschiede bei den Beträgen und dem Zeitpunkt von Zuschlägen nicht auszuschliessen. Allfällige lokale Unterschiede sind indes nicht von Belang, da das Ziel gleich blieb: die Beseitigung von Wettbewerb zwischen Luftverkehrsunternehmen bezüglich Zuschlä-