B.3.3.2.2 Anwendung der Grundsätze im vorliegenden Fall 1200. Der vorliegende Fall stellt eine einzige und fortdauernde Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 AEUV beziehungsweise Artikel 8 Absatz 1 LVA dar. Anhand der vorliegenden Beweise dauerte diese eine einzige und fortdauernde Zuwiderhandlung vom 1. Juni 2002 (Inkrafttreten des EU-Luftverkehrsabkommens) bis im Februar 2006 (vgl. Abschnitt B.3.3.1.2). […] 1201. Die kollusiven Absprachen beziehen sich auf mehrere Elemente der Preissetzung von Dienstleistungen im Bereich Luftfracht.