Selbst wenn eine geplante Änderung bereits öffentlich angekündigt war, erlaubte der Informationsaustausch eine gegenseitige Absicherung der künftigen Handlung, weil die tatsächliche Änderung und deren Ankündigung nicht im gleichen Zeitpunkt stattfanden. Den Luftverkehrsunternehmen blieb genügend Zeit, sich vor der tatsächlichen Änderung gegenseitig abzusichern. 1172. Kontakte dieser Art stehen in Widerspruch zum Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften der EU, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er 580 Vgl. vorne Rz 505 Tabelle 6.