B.3.3.1.2 Anwendung der Grundsätze im vorliegenden Fall 1167. Die Feststellung des Sachverhalts in Abschnitt A.4 zeigt, dass alle am Verfahren beteiligten Unternehmen miteinander in Kontakt traten. Dadurch koordinierten sie ihr Verhalten und beeinflussten die Preissetzung. Dies führte zur koordinierten Preisfestsetzung in Bezug auf Treibstoffzuschläge, […], Kriegsrisikozuschläge, Zollabfertigungszuschläge für die USA, Frachtraten und die Kommissionierung von Zuschlägen.