711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 127 Kartell zu entlasten, wenn es sich nicht offen vom Inhalt der Sitzungen distanziert hat. 569 Selbst wenn man annimmt, dass das Marktverhalten eines Unternehmens nicht dem vereinbarten Verhalten entsprach, ändert dies somit nichts an seiner Verantwortlichkeit für eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 AEUV.