B.3.2.7 Stellungnahme [...] 1146. [...] bringt vor, dass Gespräche zur Frage, ob die Forderung der Spediteure zur Kommissionierung von Zuschlägen rechtlich zulässig sei oder nicht, keine Absprache im Sinne des EU-Luftverkehrsabkommens und des Kartellgesetzes bedeute. Es handle sich um die Koordinierung [zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] zur rechtlichen Abklärung und adäquaten Reaktion gegen Forderungen wie diejenigen der Spediteure. Zudem stünden die Zuschläge und die Kommissionierung der Spediteure in keinem kausalen Zusammenhang. Diese beiden Elemente würden verschiedene Stufen der Transportketten beziehungsweise verschiedene «Urheber» betreffen.