Insbesondere seien die Kontakte [zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] in Hinblick auf die Forderung der Speditionen erfolgt, die aktuellen schweizerischen Verhältnisse über die Zuschläge gegenüber den Kunden transparent zu machen. Der Zweck [der Kontakte zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] sei nicht auf die Einführung, Festlegung oder Koordinierung bestimmter Zuschlagsbeiträge gerichtet gewesen. Es sei eine eigene und differenzierte Analyse dieser verschiedenen Kontaktsachverhalte angezeigt. 561 1145. Hierzu kann zunächst auf die Ausführungen in Randziffer 798 verwiesen werden.