711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 121 jedenfalls nicht gegen die Teilnahme an Vereinbarungen beziehungsweise abgestimmten Verhaltensweisen. 545 1124. South African bringt vor, dass das Sekretariat einem Irrtum unterliege, wenn es angebliche Absprachen bezüglich Zuschläge der Luftverkehrsunternehmen einerseits, und eine angebliche Absprache bezüglich einer Kommission, welche die Speditionen von den Luftverkehrsunternehmen verlangten andererseits, als Teil einer einzigen fortdauernden Absprache betrachte. Die Zuschläge der Fluggesellschaften und die Kommissionen der Spediteure stünden in keinem Zusammenhang.