Das Verfahren sei daher gegenüber South African ohne Folgen einzustellen. 544 1123. Diesen Ausführungen von South African ist entgegenzuhalten, dass die Teilnahme an Vereinbarungen beziehungsweise abgestimmten Verhaltensweisen nicht vom Umfang der erbrachten Leistungen auf den relevanten Märkten abhängt. Zudem ist in Bezug auf die Wirkung einer Abrede nicht die Tätigkeit des einzelnen Abredebeteiligten massgebend. Der blosse Umstand, dass ein Unternehmen auf einem relevanten Markt keinen Umsatz erzielt spricht 541 Vgl. vorne Rz 961 ff. 542 Vgl. BGE 137 II 199, 217 ff. E. 6 (= RPW 2011/3, 448 f. E. 6), Terminierungspreise im Mobilfunk. 543 Vgl. act. [...]. 544 Vgl. act. [...].