B.3.2.2 Stellungnahme South African 1122. South African bringt vor, dass sie auf den im Antrag als relevante Märkte definierten Strecken keine Tätigkeit und damit auch keine Umsätze aufweise, weshalb selbst eine Beteiligung von South African an einer allfälligen Wettbewerbsabrede beziehungsweise einer abgestimmten Verhaltensweise auf jeden Fall keine wettbewerbsrechtlich relevanten Auswirkungen auf den relevanten Märkten zur Folge gehabt haben könne. Das Verfahren sei daher gegenüber South African ohne Folgen einzustellen.