B.2.3.4 Stellungnahme SAS (Scandinavian) 1112. Scandinavian macht geltend, dass Scandinavian und [...] eine Allianz gebildet hätten, welche auch Luftfrachtleistungen beinhaltet habe. Diese Allianz sei von der EU-Kommission freigestellt worden. Vom DoT habe die Allianz Immunität erhalten. 534 Die Allianz habe den Austausch von Informationen über Preise, Raten und Marketingkosten abgedeckt. Allerdings sei dieser Informationsaustausch wegen der gewährten Freistellung und Immunität zulässig gewesen. 535 Im Übrigen dauere die Kooperation im Rahmen der Allianz zwischen 532 Vgl. act. [...]. 533 Vgl. act. [...], act. [...]. 534 Vgl. act. [...], act. [...]. 535 Vgl. act. [...].