B.2.3.1 Stellungnahme [...] 1104. [...] macht geltend, dass die Kontakte mit Scandinavian von der EU-Kommission freigestellt worden seien. Zudem hätten [...], Scandinavian und United bilaterale und trilaterale Allianzvereinbarungen beim amerikanischen Verkehrsministerium angemeldet. Das DoT habe […] eine kartellrechtliche Immunität verfügt (Antitrust Immunity Order). Deshalb hätten die Kontakte, die Unternehmen des [...]-Konzerns, Scandinavian und United untereinander als Vertragsparteien einer kartellrechtlich freigestellten Luftfahrtallianz unterhielten, für die Feststellung sanktionsrelevanten Verhaltens unberücksichtigt zu bleiben.