habe die EU-Kommission die Tätigkeiten in der Schweiz und [zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] bereits abschliessend untersucht und sanktioniert. Als Ergebnis dieser Untersuchung sei United aus dem Verfahren entlassen und nicht sanktioniert worden. Mit anderen Worten habe die EU-Kommission sowohl hinsichtlich der Routen zwischen der Schweiz und Drittstaaten als auch der Routen zwischen der Schweiz und der EU ihre Zuständigkeit an sich genommen und den Sachverhalt als integrierenden Bestandteil eines einzigen und fortdauernden Verstosses behandelt, welcher direkt den europäischen Markt, und damit auch die Schweiz beeinflusst habe.