711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 108 1059. Hinsichtlich der Anwendbarkeit von Artikel 10 LVA ist den Ausführungen von United entgegenzuhalten, dass diese Bestimmung vorliegend gar nicht relevant ist, zumal es unbestrittenermassen nicht um Binnensachverhalte geht. 1060. United führt zudem aus, dass sich die EU-Kommission bereits umfassend mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt habe, der die Grundlage für die im Antrag des Sekretariats enthaltenen Behauptungen und Anschuldigungen bilde.