Zuweilen biete er auch zusätzliche betriebliche Unterstützung an. Verträge zwischen einem Generalverkaufsagenten und einer Luftfahrtgesellschaft könnten exklusiv und nicht-exklusiv sein, seien jedoch typischerweise nicht-ex- klusiv. Die Unabhängigkeit der Agenten werde auch in der europäischen Rechtsprechung bestätigt. Zudem weist United darauf hin, dass ihr Generalverkaufsagent in unabhängiger Stellung als Generalverkaufsagent von zahlreichen Auftraggebern gehandelt habe. Von den Auftraggebern […] werde aber einzig ein Verfahren gegen United geführt.