B.1.3.4 Stellungnahme United 1056. United bringt vor, dass Handlungen ihres Generalverkaufsagenten […] nicht United zugerechnet werden könnten, selbst wenn dieser an Treffen mit Mitgliedern des Kartells teilgenommen hätte. Der Generalverkaufsagent sei eine unabhängige Drittpartei, mit eigener unabhängiger Geschäftsführung, welche typischerweise eine Vielzahl von Fluggesellschaften an Orten vertrete, wo diese Gesellschaft selber keine Präsenz habe. Ein Generalverkaufsagent sei verantwortlich für die Verkäufe und die Vermarktung der Dienstleistungen, die die von ihm vertretenen Fluggesellschaften anbieten würden. Zuweilen biete er auch zusätzliche betriebliche Unterstützung an.