Dementsprechend schliesse das Abkommen CH-US, in derselben Weise wie die Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten gemäss Antrag, jede Intervention auf der Basis wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen im vorliegenden Fall in Bezug auf Strecken zwischen der Schweiz und den USA aus. 490 1055. American beruft sich auf Artikel 12 Ziffer 1 des Abkommens CH-US. Diese Bestimmung lautet wie folgt: «Jede Partei lässt zu, dass die Preise für den Luftverkehr durch jedes bezeichnete Unternehmen auf der Grundlage von kommerziellen, marktpolitischen Erwägungen festgelegt werden.