711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 106 Anwendung unterlaufen, was rechtsstaatlich unhaltbar und stossend wäre. Inwiefern ein international/global zulässiges Verhalten unter dem Kartellgesetz beziehungsweise dem EU- Luftverkehrsabkommen wettbewerbsrechtlich bedenklich sein soll, sei daher nicht nachvollziehbar. 489 1053. Dieser Ansicht von South African kann nicht gefolgt werden. Bilaterale Luftverkehrsabkommen können eine etwaige Tarifkoordination nur für Strecken zwischen den beiden Vertragsstaaten als zulässig erklären.