1052. South African macht weiter geltend, dass verschiedene bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Drittstaaten bestünden, welche explizit eine Tarifkoordination vorsehen und aus diesem Grund der Anwendung des Kartellgesetzes vorgehen würden, wie der Antrag zu Recht festhalte. Die Luftfahrtunternehmen seien daher im Rahmen dieser bilateralen Abkommen befugt, sich hinsichtlich der Frachttarife auf internationaler Ebene auf den von den Abkommen erfassten Strecken abzusprechen. Die meisten dieser Abkommen seien bereits seit Jahren vor dem hier zur Diskussion stehenden Untersuchungszeitraum in Kraft.