Das BAZL kenne die Details nicht. Deshalb sei es schwierig, auf die Frage zu antworten, ob und inwiefern ein Lastwagentransport im Rahmen eines Luftfrachttransportes in den Anwendungsbereich des EU- Luftverkehrsabkommens falle. Zur Unterscheidung zwischen Transport in der Luft und 474 Vgl. Abschnitt B.1.1. 475 Vgl. act. [...]. 476 Vgl. act. [...].