711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 100 Verhalten als unzulässig erklären, steht das EU-Luftverkehrsabkommen einer Sanktion nach schweizerischem Kartellgesetz nicht entgegen. Das EU-Luftverkehrsabkommen lässt die Zulässigkeit von Sanktionen durch schweizerische Behörden offen. Demnach steht das EU- Luftverkehrsabkommen einer Sanktionierung gestützt auf nationales Recht nicht entgegen.