(iv) Auslegung nach Treu und Glauben 1012. Die Auslegungsregel von Treu und Glauben bringt keine weiteren Erkenntnisse. Weder eine Auslegung, welche zur direkten Anwendung von EU-Recht beziehungsweise EU- Luftverkehrsabkommen führt, noch eine Auslegung, welche die Anwendung des schweizerischen Kartellrechts zulässt, erweist sich als spitzfindig oder unredlich.