In der EU fiel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Luftverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Drittstaaten nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU- Kommission. 1007. Mit Verordnung (EWG) Nr. 141 des Rats vom 26. November 1962 über die Nichtanwendung der Verordnung Nr. 17 des Rats auf den Verkehr, ABl. 124 vom 28.11.1962 (nachfolgend: VO 141/62), wurde die Verordnung Nr. 17: Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages, ABl.