711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 96 1004. Um Artikel 11 Absatz 2 LVA nach dem Ziel der Harmonisierung der Rechtsvorschriften auslegen zu können, ist es erforderlich, einen Überblick zu gewinnen, welche wettbewerbsrechtliche Rechtslage in der Schweiz und in der EU in Bezug auf den Luftverkehr mit Drittstaaten zur Zeit des Vertragsschlusses bestanden hat. 1005. In der Schweiz galt zur Zeit des Vertragsschlusses grundsätzlich das Kartellgesetz von 1995.