B.1.2.1 Frage der Zuständigkeit der WEKO 963. Gemäss Botschaft vom 23. Juni 1999 zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG 429 entspricht das EU-Luftverkehrsabkommen einem Vertragstyp, bei welchem es sich um einen partiellen Integrationsvertrag handelt. Die Schweiz hat sich in diesem Bereich bereit erklärt, das relevante Gemeinschaftsrecht zu übernehmen, wobei dessen Anwendung und Auslegung teilweise durch die Gemeinschaftsinstitutionen kontrolliert wird. 430 Ein solcher Integrationsvertrag bedingt die Homogenität der bestehenden und 428 Vgl. einleitende Bemerkungen Anhang LVA.