Für den vorliegenden Fall bestehen zur Fragestellung einer bewussten Abweichung von der Regel Völkerrecht vor Landesrecht keine Hinweise, dass die Einführung des Kartellgesetzes als Auftrag für die Neuaushandlung oder Kündigung von bilateralen Luftverkehrsabkommen aufgefasst wurde. Auch ist aus dem Kartellgesetz und der Botschaft zum Kartellgesetz 426 nicht ersichtlich, dass die Bundesversammlung mit der Einführung des Kartellgesetzes gleichzeitig den Bundesrat mit der Neuaushandlung oder der Kündigung der bilateralen Luftverkehrsabkommen beauftragt hätte. Zusätzlich sind die Artikel 58 f. KG zu den Ausführungen internationaler Abkommen zu erwähnen.