Vereinfacht dargestellt sehen die Regelungen folgendermassen aus: Wenn möglich koordinieren die bezeichneten Unternehmen die Tarife unter Berücksichtigung gewisser Faktoren wie beispielsweise angemessener Gewinn, Betriebskosten oder spezielle Eigenschaften der bedienten Strecken. Mit anderen Worten: Die Unternehmen sollen eine Tarifkoordination vornehmen. 413 Um diese Koordination zu erreichen, sollen sich die bezeichneten Unternehmen nach den Beschlüssen richten, die auf Grund des Tariffestsetzungsverfahrens des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) angewendet werden können.