711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 80 926. Zum Umfang der Sachverhaltsfeststellung ist auf die Ausführungen in den Randziffern […] und 800 zu verweisen. Betreffend das anzuwendende Beweismass kann auf die Ausführungen in den Randziffern 813 bis 815 verwiesen werden. 927. [...] führt weiter aus, dass Kriegsrisikozuschläge und Zollabfertigungszuschläge für die USA auf der Strecke Schweiz-Tschechische Republik nie angewendet worden seien.