A.4.11.10 Stellungnahme [...] 911. [...] bringt vor, dass für [...] eine Beteiligung an der Abrede über Treibstoffzuschläge erst ab Oktober 2001 nachgewiesen sei. 392 912. Dazu ist festzuhalten, dass [...] lediglich eine andere Würdigung der Beweismittel vornimmt als das Sekretariat. 913. […] 914. […] 915. [...] bringt dann vor, die EU-Kommission habe das Verfahren in Bezug auf Kriegsrisikozuschläge eingestellt. Dies lege nahe, auch das Verfahren vor der WEKO einzustellen, soweit es sich auf die Kriegsrisikozuschläge beziehe. Zudem bestünde kein Nachweis, dass Kriegsrisikozuschläge auf den relevanten Strecken tatsächlich erhoben worden seien.