Dem ist entgegenzuhalten, dass die Sachverhaltsfeststellungen sehr wohl einen Informationsaustausch belegen. Daran ändert auch nichts, dass [die in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen im fraglichen Brief festgehalten haben], dass «no rates and rate changes will be discussed […] due to the antitrust regulation». Wie die Sachverhaltsfeststellungen zeigen, wurde [zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] entgegen diesen Äusserungen sehr wohl über Frachtraten gesprochen (vgl. Rz 619 und Rz 660). 909. Betreffend die Kommissionierung von Zuschlägen macht [...] geltend, […].