[...] bemängelt, dass das Sekretariat den Sachverhalt bis weit über den für die Sanktionierung nach dem KG entscheidenden Zeitpunkt des 1. April 2004 zurück darstelle. Für die Festlegung einer KG-Sanktion, wie im Antrag vorgesehen, könne lediglich das Verhalten ab dem genannten Zeitpunkt herangezogen werden. 384 Ebenso würden die Ausführungen […] über Kriegsrisikozuschläge nur einen Zeitraum bis spätestens Frühjahr 2004 betreffen. Deshalb würden […] Kriegsrisikozuschläge keine Sachverhalte darstellen, die ein «KG- Sanktionsverfahren» rechtfertigen würden. 385 902. Dazu kann analog auf die Ausführungen in Randziffer 882 verwiesen werden.