Für Scandinavian sei es aufgrund der Anzahl von Luftverkehrsunternehmen mit gleichzeitigen und parallelen Änderungen der Treibstoffzuschläge gar nicht möglich gewesen zu erahnen, ob und welche Luftverkehrsunternehmen unzulässige Kontakte unterhalten hätten. 368 872. Darauf ist zunächst zu entgegnen, dass etwaige Freistellungen durch ausländische Behörden (EU-Kommission und Amerikanisches Verkehrsministerium [U.S. Department of Transportation; nachfolgend: DoT]) keine Bindungswirkung für die schweizerischen Wettbewerbsbehörden entfalten (vgl. die nachfolgenden Ausführungen in Randziffer 1105).