711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 71 oder irgendeinem anderen Kartell bezüglich Gebühren und Zuschläge für Luftfrachtdienstleistungen zu beweisen. Es sei vielmehr geradezu so, dass [...] als Teil ihrer ersten freiwilligen Selbstanzeige ausdrücklich zu Protokoll gegeben habe, dass United nicht am untersuchten Kartell beteiligt sei. 362 866. Dem ist entgegenzuhalten, dass [...] im Rahmen der ersten mündlichen Protokollerklärung vom 23. Dezember 2005 keineswegs ausdrücklich ausgeführt hat, dass United nicht am untersuchten Kartell beteiligt sei.