Kriegsrisikozuschläge geht American davon aus, dass die Auflistung von American ein Flüchtigkeitsfehler bei der Erstellung von Tabelle 8 zu sein scheine, da das Sekretariat [die Verbindung zu den anderen Luftverkehrsunternehmen] als solche nicht als Verstoss gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften einstufe. 359 862. Hierzu gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Auflistung von American bei der Beteiligung an Kontakten im Zusammenhang mit Kriegsrisikozuschlägen nicht um einen Flüchtigkeitsfehler handelt. American hatte spätestens ab Oktober 2001 Zugang zu den [zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen ausgetauschten Informationen].