Gemäss American unterteilten sich diese untauglichen Beweise in sechs Kategorien: 1. Kommunikationen zwischen anderen Luftverkehrsunternehmen ohne Beteiligung von American, in denen auf öffentliche Information von American Bezug genommen werde; 2. Passive Teilnahme an Sitzungen [der in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] und Erhalt von Sitzungsprotokollen sowie E-Mails, auf die American nicht geantwortet habe; 3. Im Rahmen [der in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] ausgetauschte Informationen, auf die American nicht geantwortet habe; 4. Austausch von öffentlichen, nicht sensitiven Informationen; 5. Unterlagen, die aus dem Zusammenhang gerissen würden;